Corona-Schutzverordnung vom 29. September 2022
in der ab dem 23. Dezember 2022 gültigen Fassung
Liebe Wanderfreundinnen und Wanderfreunde,
Auch wenn nahezu alle Einschränkungen wie Impf- oder Test-Nachweise weggefallen sind, dürfen wir nicht vergessen, unsere Masken mitzunehmen, die für den öffentlichen Personen-Nahverker benötigt werden.
Die Verordnung gilt vorerst bis einschließlich 31. Januar 2023.
Frischauf!
Der Vorstand der Abteilung Recklinghausen